Flughafen Stuttgart Energie GmbH

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß REMIT

Die Europäische Union hat eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts erlassen, die unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ bekannt ist und am 28. Dezember 2011 in Kraft trat. Gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) kommt das nachfolgend genannte Unternehmen auf dieser Internetseite seinen Veröffentlichungspflichten nach:

Flughafen Stuttgart Energie GmbH
Flughafenstr. 32
70629 Stuttgart


RSS-Feed abonnieren

Derzeit sind keine meldepflichtigen Informationen vorhanden.